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Förderungen für Unternehmen

Hier finden Sie verschiedene Programme des Landes Berlin sowie der Agentur für Arbeit, die Arbeitgeber bei der Schaffung von Arbeitsplätzen unterstützen.

weiterbildung.Berlin

Mit der Initiative weiterbildung.berlin werden Berliner Unternehmen bei der beruflichen Weiterbildung und damit der Fachkräftesicherung unterstützt.

Berliner Unternehmen können sich kostenfrei telefonisch, digital oder vor Ort im Ludwig Erhard Haus von einem Expertenteam rund um das Thema Weiterbildung beraten lassen.

Die Angebote sind vielfältig:

  • Unterstützung bei der Personalentwicklung
  • Unterstützung bei der Wahl der passenden Weiterbildung
  • Qualitätscheck von Weiterbildungen
  • Finanzierungsmöglichkeiten bis hin zur Erfolgssicherung

Landeszuschuss des Landes Berlin

Die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung fördert neue Arbeitsplätze für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Berlin.

Voraussetzung

Als kleines oder mittleres Unternehmen mit Betriebsstätte in Berlin können Sie Zuschüsse erhalten, wenn Sie Personen für mindestens 35 Stunden pro Woche einstellen, die folgende Kriterien erfüllen:

Wohnsitz in Berlin
Arbeitssuchende, die seit mindestens sechs Monaten ohne Arbeit sind
oder
Arbeitnehmende, geringfügig Beschäftigte sowie Selbstständige, die einen Aufstockungsbetrag nach SGB II erhalten

Kontakt zur zgs consult GmbH:

Die zgs consult GmbH koordiniert und berät als Treuhänderin und beliehenes Unternehmen seit über 20 Jahren Programme und Projekte der Beschäftigungs-, Ausbildungs- und Qualifizierungsförderung des Landes Berlin und des Bundes.

landeszuschuss@zgs-consult.de
030 28409284

Lohnkostenzuschuss für Ältere

Die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung fördert mit dem Lohnkostenzuschuss für Ältere die Eingliederung älterer Arbeitnehmer*innen in Berlin. Im Sozialgesetzbuch ist dies nach § 88ff. SGB III geregelt. Dadurch erhöhen sich die Integrationschancen für ältere Arbeitnehmer*innen auf dem Berliner Arbeitsmarkt. Die so geschaffenen sozialversicherungspflichtigen Stellen kommen dem gemeinnützigen Bereich zugute. Nähere Informationen erhalten Sie bei der zgs consult GmbH:

Voraussetzungen für einen Lohnkostenzuschuss

Folgende Kriterien müssen erfüllt sein:

eine sozialversicherungspflichtige Arbeitszeit mit mindestens 15 Stunden die Woche
die bezuschusste Person hat ein Mindestalter von 50 Jahren
der Stundenlohn entspricht mindestens dem gesetzlichen Mindestlohn

Antragsberechtigte der Förderung sind Beschäftigungsträger und freie Träger, die nach gemeinnützigen Grundsätzen agieren.

Qualifizierungsberatung für kleine und mittlere Unternehmen

Sie sind sich nicht sicher, welche Fördermöglichkeiten Ihnen zustehen? Eine Qualifizierungsberatung umfasst die Beratung zu Qualifizierungsbedarfen, zu Qualifizierungswegen und Berufsabschlüssen, zu Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten, zu Personalentwicklung und Weiterbildung, sowie die Sensibilisierung für Entwicklungsmöglichkeiten für geringqualifizierte und ältere Mitarbeitende. Für eine solche Beratung können Sie sich an folgende Kontakte wenden:

Fachstelle für Qualifizierungsberatung (FQB) für kleine und mittlere Unternehmen bei der GesBiT gemeinnützige Gesellschaft für Bildung und Teilhabe mbH
Agentur für Arbeit – zuständig ist jeweils die Agentur für Arbeit, zu deren Bezirk Ihr Unternehmen gehört

Qualifizierungschancengesetz

Eine wichtige Fördermöglichkeit für Arbeitgebende: Förderung im Rahmen das Qualifizierungschancengesetz

Voraussetzung

Die Weiterbildung Ihrer Beschäftigten kann durch teilweise oder vollständige Erstattung der Lehrgangskosten sowie durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden:

Die Maßnahme umfasst mehr als 120 Stunden.
Die Maßnahme sowie ihr Träger sind für die Förderung zugelassen.

Damit Sie Schulungen an die Bedürfnisse Ihres Betriebes anpassen können, ist es für die Förderung unerheblich, ob sie in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend durchgeführt werden.

Fördermöglichkeiten während der Kurzarbeit

Befinden sich Mitarbeitende von Ihnen in Kurzarbeit, bestehen folgende Fördermöglichkeiten:

Finanzierung der Weiterbildung während der Kurzarbeit
zusätzliche Erstattung von Teilen der Sozialversicherungsbeiträge

Die Höhe des Zuschusses hängt von den Lehrgangskosten und der Unternehmensgröße ab. Wenn Sie Fragen zur Weiterbildung während Kurzarbeit in Ihrem Betrieb haben, wenden Sie sich an den Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit.

Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge

Bis 31. Juli 2023 wird den Betrieben für die Beschäftigten, die in Kurzarbeit sind und sich gleichzeitig qualifizieren, die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge erstattet (§ 106a SGB III) unter folgenden Voraussetzungen:

die Maßnahme dauert mehr als 120 Stunden
Maßnahme und Träger sind zugelassen
Die Maßnahme bereitet auf ein nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungs-Gesetz förderfähiges Fortbildungsziel vor

Förderung der Eingliederung von Langzeitarbeitslosen

Eine weitere Fördermöglichkeit, die von Ihnen als Unternehmen genutzt werden kann, ist die Förderung der Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (§ 16e SGB II) und der Teilhabe am Arbeitsmarkt (§ 16i SGB II).

Voraussetzungen

Wenn Sie jemanden sozialversicherungspflichtig beschäftigen, der mindestens zwei Jahre lang arbeitssuchend war oder der viele Jahre lang Arbeitslosengeld II (Grundsicherung) erhalten hat und über 25 Jahre alt ist, können Sie beim örtlichen Jobcenter einen Antrag auf Förderung für folgende Leistungen stellen:

Lohnkostenzuschuss
beschäftigungsbegleitende Betreuung (Coaching)
Weiterbildungskosten