Jobbeschreibung
Das Bezirksamt Pankow von Berlin, Abt. Soziales und Gesundheit - Amt für Soziales sucht ab sofort, unbefristet, eine*n Sachbearbeiter*in in der AG “Asylbewerberleistungsgesetz und Wohnungslose“ im Fachbereich „Sozialhilfe“ im Amt für Soziales. Kennziffer: 204-3910-2025, Geplanter Einsatzort: Fröbelstr. 17, 10405 Berlin.
Ihr Arbeitsgebiet umfasst u. a.:
- Sachbearbeiter*in in der AG "Asylbewerberleistungsgesetz und Wohnungslose" im Fachbereich "Sozialhilfe“ im Amt für Soziales:Antragsbearbeitung, Anspruchsprüfung und Entscheidung über Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und dem SGB XII sowie angrenzender Rechtsgebiete (z.B. PsychKG, BerRehaG) entsprechend der Entscheidungs-, Zeichnungs- und Anordnungsbefugnis
- Zahlbarmachen von Leistungen nach dem AsylbLG und dem SGB XII unter Anwendung des IT-Fachverfahrens OPEN/Prosoz
- Beratung der Leistungsberechtigten und Unterstützung bei der Realisierung von Leistungen nach dem AsylbLG und dem SGB XII sowie diesen vorrangige Leistungen anderer Leistungsträger und sonstiger Dritter
- Maßnahmen zur Sicherstellung von Unterkunftsplätzen für den Personenkreis der Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG
- Prüfungen und Maßnahmen zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Leistungsabrechnung
- Führen von Statistiken im Rahmen der Kosten-Leistungsrechnung
- Realisierung oder Abwehr von Erstattungs- oder Haftungsansprüchen gegenüber hinsichtlich SGB XII vorrangigen Leistungsträgern sowie hinsichtlich weiterer Ansprüche gegenüber Dritten soweit nicht der Fachbereich Soz G zuständig ist; Vorprüfung Unterhaltsansprüche nach BGB
- Zusammenarbeit mit dem Allgemeinen Sozialdienst (Leistungen nach § 67 SGB XII, § 36 SGBXII)
- Einarbeitung neuer Mitarbeiter:innen und von Auszubildenden
Voraussetzungen
Formale Anforderungen:
Tarifbeschäftigte:
- bevorzugt: Diplom-Verwaltungswirt*in (FH) oder Bachelor of Arts (B.A.) in der Fachrichtung „Öffentliche Verwaltung“ oder in einem anderen Studiengang mit verwaltungswissenschaftlichem Schwerpunkt (z.B. Public Management, öffentliches Recht)
oder
- geprüfte*r Verwaltungsfachwirt*in
oder
- Absolvent*in eines anderen Studienganges (Bachelor oder Diplom (FH)) mit überwiegend verwaltungs-, rechts- oder wirtschaftswissenschaftlichen Inhalten
oder
- sind Verwaltungsfachangestellte*r mit mehrjähriger einschlägiger Beschäftigungszeit im öffentlichen Dienst
oder
- vergleichbare Kenntnisse und Fähigkeiten im zu besetzenden Aufgabengebiet.
Fachliche Anforderungen:
- Folgende fachliche Anforderungen sind nach einer angemessenen Einarbeitungszeit an Sie zu stellen oder bereits vorhanden:sehr gute Kenntnisse des Sozialleistungsrechts und der angrenzenden Rechtsgebiete (insbesondere SGB XII, SGB II; AsylbLG);
- sehr gute Kenntnisse des Verwaltungsverfahrensrechts (insbesondere SGB X, SGB I und SGG);
- gute Kenntnis des IT-Fachverfahrens OPEN-PROSOZ, Bescheidung, Berechnung und Zahlbarmachung von Ansprüchen nach SGB XII
- IT-Grundlagenkenntnisse der Standardsoftware (Word, Excel, E-Mail).
Außerfachliche Anforderungen:
- Sie sind in der Lage, auch unter schwierigen Bedingungen engagiert zu arbeiten, aktiv Wissen und Erfahrungen einzubringen sowie sich auf neue Aufgaben einzustellen und neue Kenntnisse zu erwerben.
- Des Weiteren sollten Sie die Ihnen zugewiesenen Arbeitsaufgaben effizient organisieren können und vertrauensvoll, wertschätzend und umsichtig mit allen im Antragsverfahren Beteiligten sowie den Kollegen und Kolleginnen zusammenarbeiten.
Weitere Einzelheiten können dem Anforderungsprofil entnommen werden, welches Sie unter "weitere Informationen" finden..
Wir bieten Ihnen
- einen interessanten und sicheren Arbeitsplatz
- eine sorgfältige individuelle Einarbeitung
- die Möglichkeit, Ihre persönlichen Kompetenzen weiterzuentwickeln, indem Sie unsere vielfältigen Angebote der fachlichen und außerfachlichen Fort- und Weiterbildung nutzen
- die Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch eine flexible Arbeitszeitgestaltung und die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung im Rahmen der dienstlichen Notwendigkeiten
- eine kostenlose externe Sozialberatung
- ein vergünstigtes Firmenticket / bzw. eine Hauptstadtzulage
- eine Betriebsrente (VBL) für Tarifbeschäftigte
- eine Bezahlung nach geltendem Tarifvertrag
- 30 Tage Erholungsurlaub in einem Kalenderjahr
- eine Jahressonderzahlung
Mehr Informationen
Ihre Ansprechperson für organisatorische Fragen:
Frau Walk / Frau Neuner, 030 90295 – 5451 / 5445
Ihre Ansprechperson für fachliche Fragen:
Frau Kubicek, 030 90295 – 5189